5 Promille für den Waldkindergarten

Die 5 Promille werden jedem Steuerpflichtigen abgezogen, er kann aber selbst bestimmen, wer sie erhalten soll. Um sie dem Waldkindergarten St. Ulrich zu geben, brauchen Sie nur unsere Steuernummer angeben (94146970218) und unterschreiben. Dies erfolgt beim Abfassen der Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) oder über das Formblatt CU, ohne eine Steuererklärung zu machen (siehe unten).

5 Promille-Zuweisung ohne Steuererklärung

Erwerbstätige in Italien erhalten jährlich oder bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein CU (Certificazione Unica). Genauso wie bei der Abfassung einer Steuererklärung (UNICO oder Modell 730) können Sie auch allein durch die Verwendung des Formblattes 3 des CU die Zuweisung der 5 Promille an den Waldkindergarten St. Ulrich durchführen. Mit der Promille-Zuführung über das CU kann wertvolle finanzielle Hilfe geleistet und Gutes getan werden.

Wenn Sie den Waldkindergarten unterstützen möchten, dann tragen Sie bitte im Formularteil „Wahl für die Zweckbestimmung von fünf Promille der IRPEF“ im Feld 1 „Unterstützung des Volontariates und der anderen, nicht gewinnbringenden Organisationen von sozialem Nutzen, der Vereine für soziale Förderung und der staatlich anerkannten Vereinigungen und Stiftungen, die sich in Bereichen gemäß Art. 10, Abs. 1, lit. a) des GvD Nr. 460/1997 einsetzen“ unsere Steuernummer 94146970218 ein und setzen Sie bitte Ihre Unterschrift.

Was müssen Sie mit dem ausgefüllten Formular machen?

Haben Sie das Formblatt 3 ausgefüllt und rechts unten unterschreiben, dann können Sie es in Ihrem Postamt aufgeben. Dafür liegen entsprechende Kuverts im Postamt bereit.